AGB
Allgemeine Reisebedingungen (AGB) zwischen Reiseagentur Traumfänger und Reiseteilnehmer
A) Vorbemerkung
B) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
3. Serviceentgelt
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
5. Pflichten des Kunden
6. Versicherungen
7. Zahlung des Preises
8. Haftung
9. Ausschlussfrist und Verjährung
C) Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
4. Preiserhöhung
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Rücktritt und Kündigung durch die RT
8. Beschränkung der Haftung
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
A) Vorbemerkung
Grundsätze:
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.
Anbieter von nicht unter das Reisevertragsrecht fallenden Einzelleistungen sind jene Vertragspartner, die Angebote, insbesondere für Beförderungsverträge im Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr, Beherbergungsverträge (§§ 535 ff, 701 ff. BGB) in Hotels, Ferienwohnungen und -zimmern u.ä., Ausflüge, Mietangebote für Fahrzeuge, Versicherungsleistungen, etc. unterbreiten.
In Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen Sie über diese Website, telefonisch oder persönlich bei uns im Reisebüro auswählen und buchen, sind die jeweils für diese Leistungsart geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Partners Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle der Vermittlung von Leistungen durch uns über diese Website unsere Vermittlungsbedingungen und die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten Leistungen sind, gelten unsere eigenen Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
B) Vermittlungsbedingungen:
1. Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
2.1. Die RT tritt als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (z. B. Nutzer dieser Website) auf und ist nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn die RT im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil C) geregelten Reisebedingungen.
2.2. Die von der RT im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot der RT oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.
2.3. Die RT übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und gibt keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
3. Serviceentgelt
3.1. Der Kunde beauftragt die RT im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben. Die Höhe der Serviceentgelte entnehmen Sie bitte der Übersicht der Serviceentgelte. In einzelnen Fällen sind die Serviceentgelte auch in den Buchungsmasken gesondert ausgewiesen.
Übersicht der Serviceentgelte
Es gelten folgende Serviceentgelte:
Fähren:
Fahrplanauskunft je Reiseziel EUR 5,00
Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets je Vorgang EUR 20,00
Umbuchung/Stornierung von Fährtickets je Vorgang EUR 20,00
Flug (nur veröffentlichte Tarife):
Vertriebs- und Servicepauschale innerdeutsch/europäisch
bis Flugpreis von 150,- € je Ticket EUR 20,00
ab einen Flugpreis von 151,- € je Ticket EUR 40,00
Vertriebs- und Servicepauschale interkontinental je Ticket EUR 50,00
Zuschlag Papierflugschein je Ticket EUR 10,00
Umbuchung von Flugscheinen vor Ticketaustellung je Ticket EUR 25,00
Umbuchung von Flugscheinen nach Ticketaustellung je Ticket EUR 70,00
Bestellung von Low-Cost-Flügen je Ticket EUR 15,00
Visa:
Visa Australien je Person EUR 10,00
Sonstige Entgelte:
Anmeldung Sitzplätze + Sondergepäck je Vorgang EUR 5,00
Ansonsten gelten die von den Leistungsträgern oder Veranstaltern veröffentlichten Vorschriften und Entgelte.
Bei Bezahlung der Servicepauschale per Kreditkarte erhebt die RT 2,0% Aufschlag als geringe Kostenbeteiligung zum Disagio. Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19%.
Soweit für die von Ihnen gewünschte Leistung hier kein Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch auf in den Buchungsmasken ausgewiesene Serviceentgelte.
3.2. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.
5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind der RT gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Der RT ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch die RT möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6. Versicherungen
Die RT weist auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, Reisegepäckversicherung, Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
7. Zahlung des Preises
a. Soweit die RT Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.
b. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit die RT Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennimmt, so darf die RT vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordert die RT in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises.
c. Die RT behält sich das Recht vor, etwaige Entgelte, die der RT oder dem Veranstalter bzw. Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte oder per Banklastschrift entstehen, zusätzlich zu berechnen. Der Kunde wird über entsprechende Entgelte benachrichtigt. Die RT behält sich vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.
8. Haftung
8.1. Die RT haftet nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haftet die Rt für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
8.2. Die RT ist in der ihr zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
8.3. Die RT übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
8.4. Im Übrigen haftet die RT bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
8.5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der RT auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der gebuchten Leistung begrenzt.
8.6. Die RT haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von Seiten der RT dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Die RT haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit der RT fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung der RT für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
8.7. Ansprüche des Kunden aus dem mit dem Veranstalter bzw. Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind vom Kunden - unter Wahrung der dafür vorgesehenen Fristen - allein beim Veranstalter bzw. Anbieter in der dafür vorgesehenen Form geltend zu machen.
9. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch die RT hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber der RT geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber der RT in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.
C) Reisebedingungen:
Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in den die RT Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der RT als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Telefax bzw. Email.
1.2. Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Unterschrift unter das von der RT an den Kunden überstellte Formular der Reiseanmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
1.4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
2.1. Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung laut Angebot und der Inhalt der Reisebestätigung. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
2.2. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2.4. Die RT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.5. Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die RT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung gegenüber der RT geltend zu machen.
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
3.1. Vor Ende der Reise darf die RT erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordert die RT erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt bei der RT eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.3 genannten Grund abgesagt werden kann.
3.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3.3. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, wird die RT Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
4. Preiserhöhung
4.1. Die RT behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die RT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Rt vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die RT vom Reisenden verlangen.
4.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber der RT erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
4.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für die RT nicht vorhersehbar waren.
4.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die RT den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die RT bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn die RT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
4.6. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der RT über die Änderung des Reisepreises der RT gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
a) bei Flugpauschalreisen, Rundreisen, Hotels, Mietwagen, Tagestouren:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab Nichtantritt 100%
b) bei Verkauf von Linienflügen (nicht veröffentlichte Tarife):
Bei Umbuchung vor Ticketausstellung ist eine Entschädigungssumme von 25 EUR pro Buchung zu entrichten.
Bei Umbuchung nach Ticketausstellung beträgt die Entschädigungssumme: 70 EUR pro Person EUR.
Bei Stornierung der Flugbuchung vor Ticketausstellung beträgt die Entschädigungssumme: pro Person 10 % des Reisepreises, mindestens aber 50,00 EUR p. Person.
Bei Stornierung der Flugbuchung nach Ticketausstellung beträgt die Entschädigungssumme: 50 % des Reisepreises mindestens jedoch 150 EUR p. Person. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird.
Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen ist die RT im Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich bis zu Euro 30 pro Flugschein zu verlangen.
bb) Für Airline LAN Chile sowie für alle Sondertarife anderer Airlines bei denen nach Ticketausstellung der Reisepreis nicht erstattbar ist (100 % Stornogebühr) gilt: Bei Stornierung der Flugbuchung nach Ticketausstellung beträgt die Entschädigungssumme 100 % des Reisepreises zuzüglich einer Entschädigungssumme von 50,00 € pro Person. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird.
c) Gruppenreisen:
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Stornokosten 100%.
5.2. Umbuchung: Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist die RT berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:
bis 90. Tag vor Reiseantritt 30,00 EUR
bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,00 EUR
ab 30. Tag vor Reiseantritt gelten bei Umbuchung die jeweils gültigen Kosten für eine Stornierung.
Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.3. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.4. Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die RT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber der RT als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch die RT
Die RT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1. Wenn die RT vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Insofern gelten die Vereinbarungen "Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzperson".
7.2. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die RT deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
7.3. Bis 3 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die RT verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
7.4. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die RT deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der RT im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der RTs besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
8.4. Der Veranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.
9.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.4. Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so stehen Ihnen Ansprüche nicht zu..
9.5. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.5. Diese sind bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu melden.
10.2. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Die RT steht dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei unseren Auskünften geht die RT davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden bzw. eines Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc.) oder Umstände vorliegen, die für die sachgerechte Auskunft bekannt sein müssen.
11.2. Die RT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die RT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von der RT zu vertreten ist.
11.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
11.4. Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.
Stand: 01.06.2009
Reiseagentur Traumfänger
Inhaber König & Zwintzscher GbR
Regattastr.60
12527 Berlin


